Die Grundsteuerreform –
Die Grundsteuerreform –
Was sich für dich als Eigentümer ändert
Als Grundstückseigentümer hast du es wahrscheinlich schon mitbekommen. In diesem Jahr tritt die Grundsteuerreform in Kraft.
36 Millionen Eigentümer sind dazu verpflichtet, fristgerecht die neue Feststellungserklärung einzureichen. Doch kein Grund zur Sorge: Das TGB-Team kümmert sich auf Wunsch gerne um die reibungslose Abwicklung.
Das sind die nächsten Schritte
Das sind die nächsten Schritte
Wahrscheinlich hast du bereits ein Informationsschreiben von der Kommune bzw. dem Finanzamt erhalten. Darin wirst du aufgefordert, bis zum 31. Oktober eine Feststellungserklärung für dein Grundstück zu erstellen. Nun hast du zwei Optionen:
Jan 1, 70
Entweder stürzt du dich selbst in das Dokumenten-Chaos und übermittelst die vollständig ausgefüllte Feststellungserklärung anschließend über Elster.de an das Finanzamt.
Jan 1, 70
Jan 1, 70
Oder du erteilst unseren Grundsteuer-Profis die Vollmacht, trägst einmalig deine Daten ein und legst anschließend die Füße hoch. Wir kümmern uns um den Rest. TGB garantiert vollständige Transparenz und keine zusätzlichen Kosten!
Jan 1, 70
Unsere Preise für Privatpersonen im Überblick:
Unsere Preise für Privatpersonen im Überblick:
analog
Unbebaute Grundstücke
Ein-/Zweifamilienhäuser
Mehrfamilienhaus
€ 100 ,-
(pro Erklärung)
€ 200,-
(pro Erklärung)
€ 300 ,-
(pro Erklärung)
digital
Unbebaute Grundstücke
Ein-/Zweifamilienhäuser
Mehrfamilienhaus
€ 100 ,-
(pro Erklärung)
€ 150,-
(pro Erklärung)
€ 200 ,-
(pro Erklärung)
Gewerblich genutzte Grundstücke auf Nachfrage.
Unsere Preise für Privatpersonen im Überblick:
Unsere Preise für Privatpersonen im Überblick:
Analog
Unbebaute Grundstücke
€ 100 ,-
(pro Erklärung)
Ein-/Zweifamilienhäuser
€ 200 ,-
(pro Erklärung)
Mehrfamilienhaus
€ 300 ,-
(pro Erklärung)
Digital
Unbebaute Grundstücke
€ 100 ,-
(pro Erklärung)
Ein-/Zweifamilienhäuser
€ 150 ,-
(pro Erklärung)
Mehrfamilienhaus
€ 200 ,-
(pro Erklärung)
Gewerblich genutzte Grundstücke auf Nachfrage.
„Kann ich die Feststellungserklärung nicht einfach selbst erledigen?“
„Kann ich die Feststellungserklärung nicht einfach selbst erledigen?“
Leider ist es so, dass für jedes Grundstück/Land, das sich in deinem Besitz befindet, eine eigene Steuererklärung erstellt werden muss. Dabei ist zu beachten, dass auch privat genutzte Ferienimmobilien, Baugrundstücke und Grundflächen, auf denen eventuell nur Garagen stehen, unter diese Regelung fallen. Der Aufwand für dich ist daher entsprechend hoch und die Frist verstreicht schon am 31. Oktober 2022. Die Zeit drängt also!
Das TGB-Team hat daher ein eigenes Grundsteuer-Team aufgestellt, das in diesem Bereich über große Expertise verfügt. Mit uns gehst du auf Nummer sicher, dass die Wertermittlung, die für die künftige Neufestsetzung der Grundsteuer notwendig ist, korrekt ist.
Das TGB-Team hat daher ein eigenes Grundsteuer-Team aufgestellt, das in diesem Bereich über große Expertise verfügt. Mit uns gehst du auf Nummer sicher, dass die Wertermittlung, die für die künftige Neufestsetzung der Grundsteuer notwendig ist, korrekt ist.